Der Koalitionsvertrag steht
„Gemeinsam für Deutschland -mit Mut und Menschlichkeit-„ so erscheint der neue Koalitionsvertrag von CDU und SPD. Doch wie teuer wird die Große Koalition für den Steuerzahler? Die Reichensteuer kommt Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD steht und die Reichensteuer kommt. In erster Linie bedeutet dies, dass Privatleute, die ein Einkommen von mindestens 250 000 (Verheiratete: 500 000) Euro haben ab dem Jahr 2007 einen Zuschlag zur Einkommensteuer von drei Prozentpunkten zu bezahlen haben. Gewerbetreibende bleiben von dieser Regelung verschont. Freiberufler fallen nicht unter diese Ausnahme. Die Steuer wird damit begründet, dass der nötige Sparkurs den Bürgern mit kleinen Einkommen derart viel zumute, dass auch Gutverdienende stärker zur Kasse gebeten werden müssten. Einer Umfrage des Nachrichtensenders n-tv zufolge sehen von 9662 Befragten demnach 61% die Reichensteuer als sinnvoll an. Unserer Meinung nach besteht jedoch nach der Einführung der Reichensteuer eine erhebliche Gefahr der Kapitalflucht in benachbarte Länder, mit der Folge dass der Bundeshaushalt nachhaltig weiter geschwächt werden wird und somit ein Gegenteiliger nicht gewollter Effekt eintritt. Die Mehrwertsteuer wird um drei Punkte auf 19 Prozent erhöht Nach der letzten Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 1. April 1998 steigt die Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2007 dieses Mal um gleich 3 Prozentpunkte, nachdem die letzten Erhöhungen in unregelmäßigen Abständen seit den sechziger Jahren stets nur einen Anstieg um jeweils einen Mehrwertsteuerpunkt zur Folge hatten. Mit einem Teil der Einnahmen soll der Haushalt saniert werden, mit dem Rest die Lohnnebenkosten um zwei Prozentpunkte gesenkt werden. Die Mehrkosten für den Einzelnen betragen bei unverändertem Kaufverhalten im Schnitt etwa 29 Euro pro Monat. Dies entspricht einem Anstieg der Verbraucherpreise um ungefähr 1,3 Prozent. Da die Preise nicht sofort auf die Kunden übergewälzt werden können ohne dass das Kaufverhalten der Kunden direkt beeinflusst wird, geht die Steuererhöhung fürs Erste zu Lasten der Unternehmensgewinne. Es gibt unserer Meinung nach jedoch keinen Grund zur Kritik, sofern die Erhöhung den Bundeshaushalt stärkt. Hierzu ist zusätzlich zu beachten, dass eine Angleichung des Mehrwertsteuersatzes an das Europäische Nivea längst überfällig war und die ermäßigten Steuersätze für Lebensmittel bestehen bleiben. Änderungen bei der Pendlerpauschale Die Pendlerpauschale, die derzeit mit 30 Cent pro gefahren Kilometer absetzbar ist wird für Wegstrecken bis 20 Kilometer künftig nicht mehr vergütet. Für Entfernungen ab 21 Kilometer bleibt es beim alten Satz von 30 Cent. Für die Arbeitnehmer, die weniger als 20 Kilometer von ihrem Arbeitplatz entfernt wohnen, ergibt sich somit keine Möglichkeit mehr Fahrtkosten abzusetzen. Und wer beispielsweise 30 Kilometer zum Job fährt, kann auch nur noch zehn Kilometer in der Steuererklärung angeben - und somit pro Arbeitstag nur noch drei statt bisher neun Euro eintragen. Betrachtet man die Pendlerpauschale jedoch einmal aus dem Aspekt des Umweltschutzes, so erscheint es als durchaus sinnvoll, die Pendlerpauschale zu kürzen um ein mögliches Umdenken der Autofahrer herbeizuführen. Von diesem Ansatz ausgehend erkennt man schnell, wie sinnlos es erscheint mit dem Auto zur Arbeit zu fahren, die Umwelt zu belasten und zugleich diese Ausgaben von der Steuer absetzen zu können. Es ist dabei zu beachten, dass es jedem frei gestellt ist, wo er wohnt und wie weit die Wegstrecke zu seiner Arbeit beträgt. Es sollte unserer Meinung nach nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen, sofern jemand auf dem Land wohnen möchte, aber in der Stadt arbeitet. Fehlende Abzugsfähigkeit von Steuerberaterkosten bei Privatleuten Bislang sind Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abzugsfähig und mindern somit die endgültige Einkommensteuerzahlung. Künftig sollen die Kosten für den Steuerberater aber nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar sein, wobei zu beachten ist, dass diese Regelung nur für Privatleute gilt. Die Kosten von Unternehmern für beispielsweise Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuererklärungen sowie die Erstellung von Finanzbuchhaltungen und Jahresabschlüssen fallen nicht unter diese Regelung und sind weiterhin als Betriebsausgaben abzugsfähig. Es ist jedoch zu erwarten dass eine Vielzahl der Privatleute die Kosten für den Steuerberater einsparen wird und auf diese Weise ohne professionelle Hilfe dem Staat zu mehr Einnahmen verhilft. Dabei ist zu beachten, dass die Steuerberatungskosten bislang entweder als Sonderausgaben oder als Werbungskosten abzugsfähig waren und der Werbungskostenabzug auch in Zukunft nicht beeinträchtigt ist. Es ist demnach grundsätzlich weiterhin möglich die Steuerberatungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehen. Dabei ist lediglich zu beachten, dass der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 920 Euro angesetzt wird, sofern die sonstigen Werbungskosten inklusive der Steuerberatungskosten, nicht über diesem liegen. Nur in diesem speziellen Falle wären die Steuerberatungskosten ohne mögliche Abzugsfähigkeit. Fazit:
Wichtige Steueränderungen für Freiberufler und Unternehmer ab 2006 Da der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vom 21.12.2005 nicht alle Gesetze billigen konnte, die in 2006 in Kraft treten sollen, werden in den kommenden Wochen einige Gesetzesentwürfe verabschiedet, die am Tag der Verkündung des Gesetzes oder rückwirkend zum 1.1.2006 in Kraft treten. Rückwirkend zum 1.1.2006 wird voraussichtlich in den kommenden Wochen folgendes Gesetz verabschiedet, das für Freiberufler und Unternehmer bedeutsam ist. 1 %-Regelung für privat genutzte KFZ nur noch für Privatnutzung ≤ 50 % Private Fahrten mit dem Firmenwagen müssen grundsätzlich als geldwerter Vorteil versteuert werden. Dies gilt für Arbeitnehmer sowie für Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil wird anhand von Nachweisen, z.B. durch ein Fahrtenbuch, oder durch die 1 %-Regelung ermittelt. Da es oft enorm administrativen Aufwand darstellt, ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß zu führen, wird in der Praxis gerne die 1 %-Regelung gewählt. Dabei wird für jeden Kalendermonat 1% des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer angesetzt. Ab dem 1.1.2006 gilt nun allerdings für Freiberufler und Unternehmer folgende Regel: Die Anwendung der 1 %-Regelung gilt nur noch für private Fahrten mit dem Firmenwagen, wenn die Privatnutzung im gesamten Jahr kleiner als 50 % ist, also die betriebliche Nutzung über 50 % liegt und das KFZ somit zum notwendigen Betriebsvermögen gehört. Dies bedeutet, dass zukünftig in vielen Fällen ein Fahrtenbuch geführt werden muss, schon allein, um eine betriebliche Nutzung > 50 % beweisen zu können und die oftmals günstige 1 %-Regelung überhaupt sicher in Anspruch nehmen zu können. Deshalb ist sämtlichen Unternehmern und Freiberuflern, die ihren Geschäftswagen überwiegend betrieblich nutzen, grundsätzlich zu empfehlen, ab dem 1.1.2006 ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß zu führen. Falls dies nicht sofort umgesetzt werden kann, ist daher empfehlenswert wenigstens Aufzeichnungen des Kilometerstandes zu Beginn des Jahres 2006 sowie schlüssige Notizen über die durchgeführten Privatfahrten oder über die betrieblich zurückgelegten Strecken zu vermerken. In den Fällen, in denen private Fahrten mit dem Firmenwagen über 50 % liegen, gibt es zur Führung eines Fahrtenbuchs ab dem 1.1.2006 aus Sicht der Abwehrberatung keine Alternative. Die Abschaffung der 1 % -Regelung soll nur Freiberufler und Unternehmer treffen, die das Fahrzeug überwiegend privat benutzen. In diesen Fällen wird das Fahrzeug nämlich komplett dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet und es können sämtliche Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Im Gegenzug wird die Privatnutzung dann lediglich mit 1 % des Listenpreises / Monat angesetzt. Durch die Aufteilung jedoch, ob der PKW über oder unter 50 % privat genutzt wird, werden das Steuerrecht und die bürokratischen Pflichten wieder einmal komplizierter. Da die große Koalition aber die Bürger und Bürgerinnen von einem Übermaß an Vorschriften entlasten will, ist dieser Weg unserer Meinung nach sehr fraglich. Des Weiteren ist der Ansatz, die Unternehmer zu einem Fahrtenbuch zu zwingen, sicherlich nicht der richtige Weg. Durch den Druck für die Unternehmer, ein Fahrtenbuch führen zu müssen, wird sich das Ergebnis sicherlich nicht günstiger für den Staat auswirken. |
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