Aktuelle Tipps zum Jahreswechsel 2006 / 2007

Leasing: Mit Zwischenabrechnung drei Prozent Mehrwertsteuer sparen Aufgepasst bei Leasingverträgen! Aus Ihrem laufenden Leasingvertrag könnten Sie unter Umständen auch auf Beträge vor 2007 den um drei Prozentpunkte höheren Steuersatz zahlen müssen. Durch eine Zwischenabrechnung zum Ende des Jahres 2006 kann das verhindert werden. Bei der Mehrwertsteuer richtet sich der Steuersatz auf „Dauerleistungen“ (Leasing, Vermietung) nach dem Ende des Abrechnungszeitraums, also dem Ende des Leasingvertrags. Weiteres Beispiel: die Leasingsonderzahlung; sie wurde zwar am Vertragsbeginn gezahlt, gilt aber für die Gesamtlaufzeit als geleistet.

Setzen Sie sich also mit Ihrem Leasinggeber in Verbindung und vereinbaren Sie mit Ihm eine außerplanmäßige Abrechnung zum Ende des Jahres oder um eine entsprechende Gestaltung.

Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2007: Was ist neu?
Wenn ein Freibetrag bereits auf der Lohnsteuerkarte 2006 eingetragen war, geht es einfach:
Sie müssen nur den zweiseitigen vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ausfüllen, anstatt die sechs Seiten für einen „Ersteintrag“.

Haben Sie aber den Freibetrag bisher erhalten, weil Sie einen weiten Weg zu Arbeit fahren und/oder ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, fällt der Freibetrag ab dem Jahr 2007 niedriger aus.

  • die Entfernungspauschale gibt es erst ab dem 21. Entfernungskilometer. Wenn Ihr Arbeitsplatz also weniger als 21 km von zu Hause entfernt ist, können Sie für den Weg zur Arbeit keine Werbungskosten mehr geltend machen
  • das Arbeitszimmer ist nur noch dann absetzbar, wenn es Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit ist.

Deshalb hat die Finanzverwaltung in Abschnitt B des vereinfachten Antrags für 2007 zwei neue Zeilen eingefügt, in denen nach den Gründen für den Freibetrag gefragt wird.

Für Handwerkerrechnungen für Ihren Haushalt, Kindergartenbeiträge sowie sonstige Kinderbetreuungskosten können Sie sich jetzt auch einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

Exkurs:
Durch die Neuregelung der Entfernungspauschale ergibt sich auch eine Änderung der Erstattungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer. Haben Sie bisher einen Fahrtkostenersatz über Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung bekommen, für den Ihr Arbeitgeber pauschale Lohnsteuer abgeführt hat, wird dieser Bezug ab 2007 zumindest teilweise lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Für den Ersatz von Fahrtkosten (egal ob mit PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln) gilt ebenfalls die 21 km – Grenze. Falls Sie also unter 21 km einfache Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte haben, wird der Fahrtkostenersatz für Sie mit Lohnsteuer und Sozialversicherung belastet. Erst die Erstattung ab dem 21 km bleibt lohnsteuer- uns sozialversicherungsfrei.

Auch wenn die Eltern für die Ausbildung zahlen: Steuerabzug beim Kind
Wenn Eltern die Ausbildung der eigenen Kindern zahlen, sind diese Kosten steuerlich dem Kind zuzurechnen. Kosten im Rahmen der Ausbildung sind: Studiengebühren, Fahrtkosten zur Uni oder zum Ausbildungsort, Kosten für Fachliteratur oder sogar Kosten für einen Auslandsaufenthalt. Viele Eltern die diese Kosten zahlen kommen kaum auf die Idee diese Aufwendungen in der Steuererklärung des Kindes anzusetzen. Es darf auch keinen Unterschied machen, ob die Eltern direkt die Studienkosten zahlen oder dem Kind Unterhalt überweisen und das Kind aus diesem Unterhalt die Rechnungen begleicht. Diese Möglichkeit lohnt sich erst dann richtig, wenn das Kind knapp über der Einkommensteuergrenze liegt (€ 7680),den dann kann der Abzug der Studienkosten das Kindergeld eines ganzen Jahres retten. Beendet das Kind im Laufe des Jahres die Ausbildung und verdient im Anschluss selber, mindern die Kosten das Jahreseinkommen und somit auch die Steuerlast.

In diesem Zusammenhang ist zu Prüfen, ob es sich um Werbungskosten handelt, die direkt vom Arbeitslohn abgezogen werden können, oder um Sonderausgaben, die nur bis zu einem Höchstbetrag von 4.000,00 EUR/Jahr geltend gemacht werden können. Zu diesem Thema gibt es im Moment viele Urteile, es muss eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden.

Vorsteuer bei Geschenkgutscheinen
Wichtig: der Erwerb von Geschenkgutscheinen berechtigt noch nicht zum Vorsteuerabzug! Dieser Grundsatz wurde in einem Urteil vom Finanzgericht Münster bestätigt. Der Kauf eines Gutscheines ist nichts anderes als der Umtausch eines Zahlungsmittels (Geld) in ein anderes Zahlungsmittel (Gutschein). Umsatzsteuer fällt für den verkaufenden Unternehmer erst dann an wenn die Gegenleistung erbracht worden ist, d.h. wenn der Verkäufer den Gutschein vom Kunden erhält und ihm im Gegenzug die entsprechende Ware aushändigt