Aktuelle
Tipps zum Jahreswechsel
2006 / 2007
Leasing: Mit
Zwischenabrechnung drei
Prozent Mehrwertsteuer
sparen Aufgepasst
bei Leasingverträgen!
Aus Ihrem laufenden Leasingvertrag
könnten Sie unter
Umständen auch auf
Beträge vor
2007 den um drei
Prozentpunkte höheren
Steuersatz zahlen müssen.
Durch eine Zwischenabrechnung
zum Ende des Jahres 2006
kann das verhindert werden.
Bei der Mehrwertsteuer
richtet sich der Steuersatz
auf „Dauerleistungen“ (Leasing,
Vermietung) nach dem Ende des
Abrechnungszeitraums, also
dem Ende des Leasingvertrags.
Weiteres Beispiel: die
Leasingsonderzahlung; sie
wurde zwar am Vertragsbeginn
gezahlt, gilt aber für
die Gesamtlaufzeit als
geleistet.
Setzen Sie sich also
mit Ihrem Leasinggeber
in Verbindung und vereinbaren
Sie mit Ihm eine außerplanmäßige
Abrechnung zum Ende des
Jahres oder um eine entsprechende
Gestaltung.
Freibetrag auf
der Lohnsteuerkarte 2007:
Was ist neu?
Wenn
ein Freibetrag bereits
auf der Lohnsteuerkarte
2006 eingetragen war, geht
es einfach:
Sie müssen
nur den zweiseitigen vereinfachten
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
ausfüllen, anstatt
die sechs Seiten für
einen „Ersteintrag“.
Haben Sie aber den Freibetrag
bisher erhalten, weil Sie
einen weiten Weg zu Arbeit
fahren und/oder ein häusliches
Arbeitszimmer nutzen, fällt
der Freibetrag ab dem Jahr
2007 niedriger aus.
- die Entfernungspauschale
gibt es erst ab dem 21.
Entfernungskilometer.
Wenn Ihr Arbeitsplatz
also weniger als 21 km
von zu Hause entfernt
ist, können Sie
für den Weg zur
Arbeit keine Werbungskosten
mehr geltend machen
- das Arbeitszimmer
ist nur noch dann absetzbar,
wenn es Mittelpunkt der
gesamten beruflichen
und betrieblichen Tätigkeit
ist.
Deshalb hat die Finanzverwaltung
in Abschnitt B des vereinfachten
Antrags für 2007 zwei
neue Zeilen eingefügt,
in denen nach den Gründen
für den Freibetrag
gefragt wird.
Für Handwerkerrechnungen
für Ihren Haushalt,
Kindergartenbeiträge
sowie sonstige Kinderbetreuungskosten
können Sie sich jetzt
auch einen Freibetrag auf
der Lohnsteuerkarte eintragen
lassen.
Exkurs:
Durch
die Neuregelung der Entfernungspauschale
ergibt sich auch eine Änderung
der Erstattungsmöglichkeiten
durch den Arbeitgeber an
seine Arbeitnehmer. Haben
Sie bisher einen Fahrtkostenersatz über
Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung
bekommen, für den
Ihr Arbeitgeber pauschale
Lohnsteuer abgeführt
hat, wird dieser Bezug
ab 2007 zumindest teilweise
lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Für den Ersatz von
Fahrtkosten (egal ob mit
PKW oder öffentlichen
Verkehrsmitteln) gilt ebenfalls
die 21 km – Grenze.
Falls Sie also unter 21
km einfache Fahrt zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte
haben, wird der Fahrtkostenersatz
für Sie mit Lohnsteuer
und Sozialversicherung
belastet. Erst die Erstattung
ab dem 21 km bleibt lohnsteuer-
uns sozialversicherungsfrei.
Auch wenn die
Eltern für die Ausbildung
zahlen: Steuerabzug beim
Kind
Wenn
Eltern die Ausbildung der
eigenen Kindern zahlen,
sind diese Kosten steuerlich
dem Kind zuzurechnen. Kosten
im Rahmen der Ausbildung
sind: Studiengebühren,
Fahrtkosten zur Uni oder
zum Ausbildungsort, Kosten
für Fachliteratur
oder sogar Kosten für
einen Auslandsaufenthalt.
Viele Eltern die diese
Kosten zahlen kommen kaum
auf die Idee diese Aufwendungen
in der Steuererklärung
des Kindes anzusetzen.
Es darf auch keinen Unterschied
machen, ob die Eltern direkt
die Studienkosten zahlen
oder dem Kind Unterhalt überweisen
und das Kind aus diesem
Unterhalt die Rechnungen
begleicht. Diese Möglichkeit
lohnt sich erst dann richtig,
wenn das Kind knapp über
der Einkommensteuergrenze
liegt (€ 7680),den
dann kann der Abzug der
Studienkosten das Kindergeld
eines ganzen Jahres retten.
Beendet das Kind im Laufe
des Jahres die Ausbildung
und verdient im Anschluss
selber, mindern die Kosten
das Jahreseinkommen und
somit auch die Steuerlast.
In diesem Zusammenhang
ist zu Prüfen, ob
es sich um Werbungskosten
handelt, die direkt vom
Arbeitslohn abgezogen werden
können, oder um Sonderausgaben,
die nur bis zu einem Höchstbetrag
von 4.000,00 EUR/Jahr geltend
gemacht werden können.
Zu diesem Thema gibt es
im Moment viele Urteile,
es muss eine Einzelfallprüfung
vorgenommen werden.
Vorsteuer bei
Geschenkgutscheinen
Wichtig:
der Erwerb von Geschenkgutscheinen
berechtigt noch nicht zum
Vorsteuerabzug! Dieser Grundsatz
wurde in einem Urteil vom
Finanzgericht Münster
bestätigt. Der Kauf
eines Gutscheines ist nichts
anderes als der Umtausch
eines Zahlungsmittels (Geld)
in ein anderes Zahlungsmittel
(Gutschein). Umsatzsteuer
fällt für den verkaufenden
Unternehmer erst dann an
wenn die Gegenleistung erbracht
worden ist, d.h. wenn der
Verkäufer den Gutschein
vom Kunden erhält und
ihm im Gegenzug die entsprechende
Ware aushändigt